Der Guester Weg / Weitenhäger Landweg ist die einzige direkte Verbindung der Ortsteile Weitenhagen der Gemeinde Weitenhagen und dem OT Guest in der ehemaligen Gemeinde Diedrichshagen auf Gemeindegebiet und hat eine Länge von ca. 2.800 m. Die unbefestigte Ortsteilverbindungsstraße beginnt am fünfastigen Knotenpunkt (KP) Zur Schwedenschanze (VG 9) / Greifswalder Landweg / Hauptstraße / Guester Weg / Behrenhöfer Weg in der Ortslage Weitenhagen und führt in westliche Richtung über den beschrankten Bahnübergang (BÜ 202,9) bis an den KP Weitenhäger Landweg / Zufahrt Gärtnerei / Siedlung / Gutshof / Wirtschaftsweg im OT Guest. Gleichzeitig soll die innerörtliche Gemeindestraße Gutshof bist zum KP Gutshof / Siedlung / VG10 auf einer Länge von ca. 500 m ebenfalls ausgebaut werden, somit beträgt die Gesamtausbaulänge ca. 3.300 m. Vorhandene Schutzgüter sollten so wenig wie möglich beeinträchtigt werden. Im Gegenzug dazu muss die Linienführung eigentumsrechtlich, technisch und fachgerecht möglich sein. Die Herstellungskosten sowie die Folgekosten sollten für den Baulastträger bei der Wahl der Trasse und der Ausbauvariante unbedingt Berücksichtigung finden. Die Trasse ist durch den Bestand des Guester Weg / Weitenhäger Landwegs / Gutshof vorgegeben. Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen bestehend aus Stufe 1 Genehmigungsplanung und Stufe 2 Ausführung (optional). Die Beauftragung des AN erfolgt stufenweise. Ein Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.
Neugestaltung der Trasse In den überplanten Bereichen befinden sich verschiedene Ver- und Entsorgungsleitungen. Diese müssen in den Leistungsphasen 1 – 4 erfasst, überplant, mit den Leitungsträgern abgestimmt und in einem koordinierten Leitungsplan dargestellt werden. Durch die Anhaltung des vorhandenen Geländes kommt es zu keiner Verringerung der Überdeckungen. Während der Bauausführung sind zum Schutz der Versorgungsleitungen entsprechende Maßnahmen vorzusehen. Möglich ist auch, dass Leitungsträger baubegleitend ihre Leitungen neustrukturieren.
Der öffentliche Verkehr auf der Trasse des Guester Wege / Weitenhäger Landweg / Gutshof muss während der Bauzeit nicht zwingend aufrechterhalten werden. Im Planungsbereich stehen ausreichend Wege und Flächen zur Verfügung, um die Verkehre über temporäre Umleitungen um das Baufeld zu führen. Die Aufteilung in Bauabschnitte sichert somit auch die Bewirtschaftung der Flächen im Planungsgebiet. Aufgrund ihrer örtlichen Zusammenhänge sind bei der Verkehrsführung während der Bauzeit die Teilbauabschnitte mit den Anliegern abzustimmen.
Die Querschnittsausbildung erfolgt unter Berücksichtigung der vorhandenen Wegbreiten und der angrenzenden Baumreihen bzw. Waldflächen. Der Ausbau wird unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Vorschriften bzw. Richtlinien erfolgen.
Die Herstellung der Fahrbahnen erfolgt innerhalb der Straßenflurstücke bzw. auf bereits vorbelasteten Flächen. An den Knotenpunkten müssen die beteiligten Straßenäste an die neuerrichtete Fahrbahn angepasst werden. Während im 2. Abschnitt und 3. Abschnitt ein einspuriger Ausbau mit entsprechenden Ausweichstellen ausreichend ist, muss beim Ausbau des 1. und 4. Abschnittes darauf geachtet werden, welcher Begegnungsfall zur Anwendung kommen sollte, da hier neben dem PKW-PKWVerkehr auch häufiger Verkehre durch Liefer- und Entsorgungsfahrzeuge (zukünftig eventuell auch Schulbusverkehr) stattfinden. Die Bereiche von Wege- bzw. Straßenkreuzungen müssen im Zuge des Ausbaus angepasst werden. Aufschluss, welcher Ausbauquerschnitt einen sinnvollen Kompromiss zwischen Wirtschaftlichkeit und Eingriff in Natur und Umwelt darstellt, wird der Variantenvergleich, die Vorabstimmung mit Behörden sowie anderen an der Planung fachlich Beteiligter und einer Wirtschaftlichkeitsprüfung zeigen. Diese Untersuchung ist unerlässlich und Bestandteil der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 der Objektplanung von Verkehrsanlagen bzw. der Besonderen Leistungen.
Die Oberflächenentwässerung erfolgt über das Straßenlängs- und Quergefälle über das Bankett und Grünstreifen in vorhandenen straßenbegleitenden Gräben, Mulden und angrenzende Flächen. Falls im Bereich der Gemeindestraße Gutshof (4. Abschnitt) dies nicht möglich ist, muss das anfallende Regenwasser über eine Bordanlage, Straßenabläufe und einen RW-Kanal in eine Vorflut oder Rigole abgeleitet werden. Hier sind die erforderlichen Versickerungskennwerte in den Baugrunduntersuchungen zu ermitteln.
Ingenieurbauwerke sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Schutz- und Leiteinrichtungen sowie die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen und Beschilderungen entlang der geplanten Verkehrsanlagen werden gemäß den einschlägigen Vorschriften und Richtlinien sowie nach dem heutigen Stand der anerkannten Regeln der Technik hergestellt.
Die geplante Baumaßnahme führt zu Eingriffen in Natur und Landschaft. Als Vermeidungsmaßnahme wird bereits in der Planung die Nutzung vorbelasteter Flächen favorisiert. Die vorhandenen Begrenzungen der Verkehrsanlagen werden bei den Planungen angehalten, um Eingriffe in Natur und Umwelt möglichst zu minimieren. Die nicht vermeidbaren Eingriffe werden in einer Eingriffsbilanzierung erfasst und bewertet. Sie werden gemäß Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) und Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) ausgeglichen. Der Ausgleich sollte vollständig und vorzugsweise im eingriffsnahen Raum erfolgen. Die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung erfolgt im Rahmen eines landschaftspflegerischen Begleitplanes.
Am Übergang vom 2. Abschnitt zum 3. Abschnitt befindet sich der BÜ 202,9 der DB Netz AG. Der Streckenabschnitt wird bei der DB Netz AG unter der Streckenbezeichnung 6081 Groß Kiesow- Schönwalde geführt und ist unter der TEN Klassifizierung als TEN-T eingestuft.
Der Ausbau der Verkehrsanlage sollte im Einvernehmen mit den Trägern öffentlicher Belange erfolgen, um ein zeit- und kostenintensives Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren zu vermeiden.
Kostenträger der Baumaßnahme ist die Gemeinde Weitenhagen. Für den Ausbau der Ortsteilverbindungsstraße sollen Fördermittel eingeworben werden. Die Beauftragung des Planungsbüros erfolgt stufenweise. Einen Anspruch auf die Beauftragung der zweiten Stufe besteht nicht.