Die Gemeinde Eichwalde vergibt — aufgeteilt in 2 Gebietslose — zum 1.9.2020 die Straßenreinigung und den Winterdienst in ihrem Gemeindegebiet für die Dauer von 2 Jahren mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr.
Der räumliche Leistungsumfang umfasst:
— für die Fahrbahnreinigung alle in Anlage I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklassen I und II bahnseitig Richtung Schulzendorf, incl. Bahnübergang Waldstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis;
— für den Winterdienst an Fahrbahnen alle in Anlage I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklassen I, II und III bahnseitig Richtung Schulzendorf, incl. Bahnübergang Waldstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis;
— Parktaschen bahnseitig Richtung Schulzendorf.
Der räumliche Leistungsumfang umfasst:
— für die Fahrbahnreinigung alle in Anlage I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklassen I und II bahnseitig Richtung Zeuthener See, incl. Bahnübergang Friedenstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis;
— für den Winterdienst an Fahrbahnen alle in Anlage I der Straßenreinigungssatzung aufgeführten Straßen der Reinigungsklassen I, II und III bahnseitig Richtung Zeuthener See, incl. Bahnübergang Friedenstraße entsprechend dem Leistungsverzeichnis;
— Parktaschen bahnseitig Richtung Zeuthener See.