Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von fachlichen und technischen Leistungen im Bereich Microsoft Identity and Access Management. Dazu erbringt der/die Auftragnehmer/in unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Auftraggeberin insbesondere Beratungs-, Konzeptions- und Planungsleistungen sowie Entwicklungsleistungen bzw. Leistungen im Bereich Umsetzung und Betrieb der Lösung. Maßgeblich hierfür ist die Kompetenz der eingesetzten Beschäftigten. Die Leistungserbringung erfolgt auf Basis einer Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Ein Anspruch auf den Abruf von Leistungen besteht nicht.
Gegenstand der Beschaffung sind die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen, insbesondere folgende Leistungen:
Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer setzt das Projekt „Ausbau Microsoft Identity and Access Management“ für die Auftraggeberin um. Im Rahmen des Projekts werden für die Umsetzung von Anforderungen unter Verwendung des Microsoft Identity Managers u.a. Beratungsleistungen durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer erbracht. Dabei ist die Umsetzung hinsichtlich der Realisierbarkeit zu untersuchen und zu konzipieren. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer unterstützt die Auftraggeberin bei der Konfiguration und Programmierung auf Basis der erstellten Konzepte im Microsoft Identity Manager. Zusätzlich soll durch das Aufzeigen von Optimierungsansätzen zu einer weiteren Effizienzsteigerung in diesem Bereich beigetragen werden. Nach erfolgreicher Überführung in den Produktivbetrieb und Prüfung durch die Auftraggeberin unterstützt der/die Auftragnehmer/in die Auftraggeberin bei dem Betrieb und Support i. S. eines 2nd- bzw. 3rd-Level-Supports der implementierten Lösung sowie bei der Fehleranalyse und Behebung von Systemstörungen im Kontext des Microsoft Identity Managers. Zusätzlich übernimmt der Auftragnehmer/die Auftragnehmerin Aufgaben in Bezug auf das Notfallmanagement des Microsoft Identity Manager-Systems, insbesondere die Erstellung eines diesbezüglichen Konzepts sowie die Wiederherstellung bei Komplettausfall.
Von dem/der Auftragnehmer/in wird dazu eine ganzheitliche Unterstützungsleistung erwartet, die insbesondere die qualitätsgerechte und effiziente Leistungserbringung sowie die fachliche Einweisung der Auftraggeberin sicherstellt.
Ein Anspruch des/der Auftragnehmers/in auf den Abruf von Leistungen besteht nicht. Die Auftraggeberin ist jedoch jederzeit zum Abruf der beschriebenen Leistungen berechtigt. Die Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.