AKTIV 5.2 – Arbeitslosigkeit aktiv bewältigen / Bautzen
als Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 SGB III.
Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourceorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Um eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen, ist eine Entscheidung zum Suchtmittelkonsum erforderlich.
AKTIV 5.2 – Arbeitslosigkeit aktiv bewältigen / Bautzen
als Eingliederungsmaßnahme gemäß § 16 Abs. 1 i. V. m. § 45 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 3 SGB III
Beschreibung und Zielsetzung der Maßnahme
Nach der Zielsetzung des SGB II soll die individuelle Beschäftigungsfähigkeit erwerbsfähiger Leistungsberechtigter durch den Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten sowie ihrer beruflichen Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden.
Im Besonderen sollen mit dieser Maßnahme, da bisherige Eingliederungserfolge mit den Basisinstrumenten des SGB II in den allgemeinen Arbeitsmarkt nicht erzielt werden konnten, individuelle und multiple arbeitsmarktrelevante, persönliche und gesundheitliche Vermittlungshemmnisse durch ressourceorientiertes Arbeiten deutlich verringert bzw. beseitigt und die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt werden. Unter Zuhilfenahme eines niedrigschwelligen Arbeitsansatzes sollen gemeinsam mit den Teilnehmern neue und realistische Perspektiven für die Integration in den Arbeitsmarkt erarbeitet, Schnittstellen zu sozialen und kommunalen Netzwerken unterstützend einbezogen und Ziele konkretisiert werden, um erforderliche Handlungsabläufe vornehmen und umsetzen zu können. Hierzu gehört die gezielte Aktivierung für die berufliche (Wieder-) Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt und die Verbesserung beruflicher Kenntnisse über praktische Arbeitserprobungen. Um eine dauerhafte, zuverlässige und nachhaltige Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu erreichen, ist u. a. eine klare Neuentscheidung der Teilnehmer zum Suchtmittelkonsum erforderlich.
Zielgruppe
Zur Zielgruppe gehören erwerbsfähige hilfebedürftige Frauen und Männer aller Altersgruppen im SGB II – Leistungsbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen oder einer vermuteten oder bestehenden Suchtmittelgefährdung. In der Regel geht dies für die Zielgruppen einher mit drastischen Einschnitten der psychosozialen Gesundheit und Leistungsfähigkeit aus der sich gravierende Hemmnisse für die Vermittlung ins Erwerbsleben ergeben. Der Zugang zum Arbeitsmarkt erfordert hierbei, da die oftmals bestehende Langzeitarbeitslosigkeit dieser Personen auf schwerwiegenden in den Personen liegenden Problemen beruhen, eine besondere motivationale Unterstützung, oftmals den (Wieder-)erwerb von Schlüsselkompetenzen, die Wiedererlangung einer Tagesstruktur, Training allgemein alltäglicher Verrichtungen, Aufbau und Verinnerlichung von Abläufen und Strukturen – insgesamt: eine intrapersonelle Stabilisierung.
Das Erkennen und Beseitigen der Problemlagen und das Fordern und Fördern dieser Zielgruppe erfordert einen spezifischen Betreuungsansatz und -aufwand.
In der Maßnahme ist den unterschiedlichen Bildungs- und Ausbildungsniveaus der Maßnahmeteilnehmer Rechnung zu tragen und die Förderung entsprechend flexibel zu gestalten.
Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt entsprechend der beiden hier benannten Zielgruppen möglichst zu 2 x 6 Teilnehmern.
Zeitlicher Umfang, Teilnehmerzahl, sonstige Regelungen
Maßnahmebeginn 1.10.2017 Maßnahmeende 30.9.2018, Teilnehmerzahl 12 Personen, Maßnahmeort Bautzen
Die Maßnahmedauer soll insgesamt 12 Monate betragen. Beginn der Maßnahme ist der 1.10.2017.
Die Zuweisungsdauer eines Teilnehmers wird vom Bedarfsträger individuell festgelegt und sollte mindestens 4 Wochen betragen. Bei Bedarf kann die Höchstzuweisungsdauer bis zu 12 Monate betragen.