Planung einer Freianlage nach § 39 HOAI 2021/einer Verkehrsanlage nach § 47 HOAI 2021 zur Neugestaltung Hauptstraße Weßling im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Die Gemeinde Weßling plant die Neugestaltung der Hauptstraße im Teilbereich -Bahnhofstraße- bis -An der Grundbreite-.
Der Straßenraum ist rein funktional zugunsten des motorisierten Verkehrs gestaltet, die Gehwege sind schmal, die Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs ist hoch, es gibt keine Aufenthaltsqualität.
Mit der Abstufung zur Gemeindestraße und dem Bau einer Umgehungsstraße ergibt sich nun die Möglichkeit der Umgestaltung mit Verbesserung des Erscheinungsbildes und Aufenthaltsqualität und einer gleichwertigeren Behandlung der Verkehrsteilnehmer.
Aufgrund der geringen gemeindeeigenen Flächen soll mithilfe von privaten Flächen eine Aufwertung des Straßenraums erreicht werden. Dafür wurden im Vorfeld bereits vertragliche Grundlagen geschaffen.
Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Freianlagen gem. §§ 39 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Verkehrsanlagen gem. §§ 45 ff. HOAI beauftragt. Im Weiteren werden voraussichtlich zunächst die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
Die Brutto-Baukosten für die Maßnahme werden derzeit mit etwa 0,96 Mio. € geschätzt.
Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Sommer 2022 erfolgen. Der Baubeginn soll im Frühjahr 2023, der Abschluss der Maßnahme Ende 2024 erfolgen.