Umbau und Erweiterung der Anne-Frank-Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Möhringen.
Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule ist eine 3-zügige Schule im Stadtbezirk Möhringen.
Im Zuge der Maßnahme soll eine Erweiterungsbau sowie die Umstrukturierung des Bestands mit der Schaffung von Gemeinschaftsschul-Strukturen durchgeführt werden.
Es wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 13 Mio. EUR brutto, inkl. Baunebenkosten, ausgegangen.´.
Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) für den
Umbau und die Erweiterung der dreizügigen Anne-Frank-Gemeinschaftsschule in Stuttgart-Möhringen. Die Anne-Frank-Gemeinschaftsschule wird seit dem Schuljahr 2014/15 als dreizügige Gemeinschaftsschule mit gebundener Ganztagesschule geführt. Mit dem Um- und Erweiterungsbau soll ein modernes pädagogisches Konzept mit jahrgangsorientierten Lernlandschaften umgesetzt werden. Im Bestand ist die Umstrukturierung und Neuorganisation der Unterrichts- und Nebenräume umzusetzen. Im Erweiterungsbau sind Unterrichts- und Differenzierungsräume für zwei Jahrgänge vorzusehen, außerdem Sondernutzungen wie Bibliothek, Medienraum, Teamstation, Schulsozialarbeit etc.
Auf Grund der modernen pädagogischen Konzeption ist besonderes Augenmerk auf das Brandschutzkonzept für Bestand und Erweiterung zu legen. Die Programmfläche für den Erweiterungsbau liegt bei rund 1 120m2, die BGF bei ca. 1 900m2. Im Bestand sind rund 3 600 m2 BGF zu bearbeiten.
In direkter Nachbarschaft liegt die Heilbrunnenschule für Schüler mit sonderpädagogischem Bildungsbedarf. Ein Ausbau der bereits jetzt bestehenden Kooperation ist von beiden Schulen gewünscht und soll im Erweiterungsbau einen räumlichen Ausdruck finden.
Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das Vorhaben zur Realisierung kommt. Der Auftraggeber beabsichtigt die Leistung stufenweise zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Bei der Planung und Ausführung sind die Nachhaltigkeitskriterien des Landes Baden-Württemberg (nbbw.de) zu berücksichtigen.