Übernahme und Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) der im Landkreis Märkisch-Oderland dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassenen Mengen an Sperrmüll und sonstigen Restabfällen (gemischte Siedlungsabfälle und andere Restabfälle, die wie gemischte Siedlungsabfälle entsorgt werden können) nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Die Ausschreibung erfolgt in zwei Fachlosen (Fachlosgruppe a: Entsorgung von Sperrmüll, Fachlosgruppe b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen) mit jeweils zwei Laufzeitalternativen (Alternative 1: Laufzeit 5 Jahre – nachfolgend als Lose 1 bezeichnet, Alternative 2: Laufzeit 10 Jahre – nachfolgend als Lose 2 bezeichnet):
Los 1a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 1b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 5 Jahre,
Los 2a: Entsorgung von Sperrmüll, Vertragslaufzeit 10 Jahre,
Los 2b: Entsorgung von sonstigen Restabfällen, Vertragslaufzeit 10 Jahre.
Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll, ca. 4 400 bis 7 800 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von sonsigen Restabfällen, ca. 20 900 bis 44 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von Sperrmüll, ca. 4 400 bis 7 800 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.
Übernahme und Entsorgung von sonstigen Restabfällen, ca. 20 900 bis 44 500 Mg/a
Die Abfälle sind an einer oder mehreren durch den Auftragnehmer zu stellenden Übernahmestelle(n) (Umladestation oder Entsorgungsanlage) zu übernehmen. Bei der Bereitstellung mehrerer Übernahmestellen durch den Auftragnehmer kann der Auftraggeber frei wählen, in welchem Umfang die Anlieferung der Abfälle an den angebotenen Übernahmestellen erfolgt. Die Durchführung der Entsorgungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.