Postdienstleistungen für das Zentralarchiv der Finanzverwaltung (Rahmenvereinbarung)
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Beförderung von Ausgangspost (Briefsendungen gemäß § 4 Nr. 1 a) Postgesetz (PostG)) Ausschließlich Briefsendungen im Format: Länge: 100-353 mm Breite: 70-250 mm Höhe: bis 20 mm Gewicht: bis 500 g Es ist mit einem Aufkommen von insgesamt ca. 195.000 Briefsendungen zu rechnen. Arbeitstäglich ist mit ca. 850 Briefsendungen zu rechnen (bei Zugrundelegung von 230 Werktagen). Die hier genannte Menge dient als kalkulatorische Annahme und umfasst das angenommene Vertragsvolumen für die Vertragslaufzeit von einem Jahr. Im Rahmen des Wertungskriteriums "Qualität" werden Maßnahmen zu Verringerung und/oder Ausgleich umweltschädlicher Auswirkungen besonders berücksichtigt.