Evaluation Familienpolitischer Leistungen in Nordrhein-Westfalen:
— Evaluation der Familienbildung,
— Evaluation der Familienberatung,
— Evaluation der Leitstellen der Familienpflegedienste.
Die Evaluation der familienpolitischen Leistungen ist in den drei Bereichen Familienbildung, Familienberatung und Leitstellen der Familienpflegedienste sowohl als Einzelevaluation mit jeweils einem in sich abgeschlossenen Bericht als auch in einem Gesamtbericht mit einer Gesamtbetrachtung entlang der Zielvorstellung zu erstellen. Für jeden eingerichteten Bericht muss auch eine Kurzfassung gefertigt werden.
Ziel der Evaluation der familienpolitischen Leistungen ist die Überprüfung und Sicherung:
— der bedarfsgerechten Ansprache und Angebote für verschiedene Zielgruppen,
— der Unterstützung und Förderung des Wohlergehens der Familien, beispielsweise im Sinne einer Stabilisierung der Familie oder Verbesserung der Bildungschancen, sowie
— der qualitativen Weiterentwicklung.
Mit der Evaluation ist eine quantitative und qualitative Auswertung und Aufarbeitung der familienpolitischen Leistungen der Familienbildung und Familienberatung auf der Grundlage der in Berichtswesen vorhandenen Daten durchzuführen. Darüber hinaus sind mit den Methoden der quantitativen und qualitativen Sozialforschung in der Familienbildung und Familienberatung weitere – für den Bereich der Leitstellen der Familienpflegedienste erstmalig – Daten zu erheben und Erkenntnisse zu erzielen und dabei die Einbeziehung wesentlicher Akteure (Träger, Leitungen, Eltern, etc.) der jeweiligen Bereiche zu gewährleisten. Dabei ist die Datenerhebung in der Familienbildung und Familienberatung auf der Grundlage einer repräsentativen Stichprobe und im Bereich der Leitstellen der Familienpflegedienste im Rahmen einer Vollerhebung durchzuführen.
Weitere Einzelheiten zu den jeweiligen Bereichen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.