Landkreis Rastatt, Linienbündel Landkreis Rastatt Süd I mit den Linien X34, 234, 234S, 267, 268 und 268S.
Vom Dienstleistungsauftrag erfasst werden Busverkehrsleistungen (CPV-Code 60112000) im Landkreis Rastatt für das Buslinienbündel Landkreis Rastatt Süd I mit den Linien X34, 234, 234S, 267, 268 und 268S.
Auf den Buslinien sind zum Betriebsstart Standardlinienbusse (SL) und Gelenkbusse (G-KOM) im Einsatz. Auf der Linie X34 sind Standardbusse mit Vorgaben nach dem Regiobusförderprogramm des Landes BaWü (Fördersatz 60 %) im Einsatz. Der Leistungsumfang aller Buslinien beträgt ca. 38.263 Jahresfahrplanstunden. Der Leistungsumfang kann sich aufgrund notwendiger Anpassungen bis zur Betriebsaufnahme noch ändern. Ab dem Fahrplanwechsel Dezember 2022 sind im Linienbündel 5 emissionsfreie Busse (SL) gem. Definition Art. 4 Nr. 5 der geänderten Richtlinie 2009/33/EG zur Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (EU-Richtlinie 2019/1161 Clean Vehicles Directive, kurz CVD) vom 20. Juni 2019 einzusetzen. Die genauen Anforderungen an die emissionsfreien Busse ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Die KVV-Linien 234 und 268 beinhalten zudem partielle Anruf-Linien-Taxi- Leistungen (ALT). Diese ALT-Leistungen sind nicht in den im Rahmen der anstehenden wettbewerblichen Vergabe vom Unternehmer geforderten Leistungen beinhaltet. Die ALT-Leistungen werden als Auftragnehmerleistung von einem Taxi- oder Mietwagenunternehmer erbracht. Die Auswahl des Auftragsunternehmens (ALT-Unternehmen) für die ALT-Leistung erfolgt einvernehmlich zwischen Unternehmer und Aufgabenträger. Die finanzielle Abwicklung mit dem ALT-Unternehmen einschließlich der Leistungskontrolle obliegt dem Aufgabenträger. Konzessionsrechtlich müssen Genehmigungen gleichwohl sowohl für die Bus- als auch für die ALT-Leistungen vom Busunternehmer (Unternehmer) bei der Genehmigungsbehörde für das Linienbündel beantragt werden; die Genehmigung für die reinen ALT-Linien wird ggf. eine kürzere Laufzeit haben. Bzgl. der Haftungsfreistellung wird ein bilateraler Vertrag zwischen Bus- und ALT-Unternehmer abgeschlossen.
Weitere Vorgaben bzgl. Anforderungen an Fahrplan, Beförderungsentgelte, Standards und Qualitätsanforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.