Bei Bingo! Die Umweltlotterie handelt es sich um ein Lotteriespiel, welches gemeinsam von den Lotteriegesellschaften in den Bundesländern S-H, M-V und Hamburg vertrieben wird. Die Lotterie selbst ist mit einer Ziehungs- und Unterhaltungssendung im NDR (Ausstrahlung Sonntag, 17-18 Uhr) kombiniert. Im Rahmen der Sendung wird auch der gute Zweck der Lotterie, d.h. die „Förderung des Natur- und Umweltschutzes sowie der Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Agenda 21 mit 25 % des Lotterieumsatzes“ kommuniziert. Geförderte Projekte werden als positive Beispiele für Engagement herausgestellt und die Zuschauer werden angeregt, eigene Vorschläge und Projektideen an eine nordweit gültige Postfachadresse zu senden.
Das Land und der Auftragnehmer arbeiten hinsichtlich der Zweckertragsvergabe aus Bingo! Die Umweltlotterie in der Form zusammen, dass das Land den Auftragnehmer mit Verwaltungs-, Prüfungs-, Koordinations- und Beratungsaufgaben nach Maßgabe dieses Vertrages beauftragt.
Der Auftragnehmer nimmt auf der Grundlage der „Geschäftsordnung des Vergaberates zur Vergabe der Zweckerträge aus der Lotterie BINGO! Die Umweltlotterie Schleswig-Holstein“ sowie unter Beachtung der hierzu erlassenen Förderrichtlinie die Geschäftsführung für den Vergaberat wahr. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2023 befristet, es ist beabsichtigt, diese nahezu unverändert für drei weitere Jahre zu verlängern.