Die Stadt Sandersdorf-Brehna plant die Errichtung einer Kindertagesstätte für 160 Kinder im Ortsteil Roitzsch. Ausgegangen wird von einer Alterszusammensetzung ca. 50 Betreuungsplätze unter 3 Jahren und ca. 110 Betreuungsplätzen über 3 Jahren. Angestrebt wird eine flexible Betriebserlaubnis, um im Bedarfsfall kurzfristig eine Verschiebung der Plätze realisieren zu können. Diese Baumaßnahme soll aus Mitteln des Strukturstärkungsgesetzes gefördert werden. Das Gesetz bildet dabei eine Richtlinie für die Planungsgrundlage und ist bei der hier ausgeschriebenen Bauaufgabe durch den Planer zu berücksichtigen. Bei der Planung und Ausführung der Baumaßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Innovation und Nachhaltigkeit des Gebäudes ein besonderes Anliegen. Ein schlüssiges, ganzheitliches und autarkes Energiekonzept soll von einem Energieversorgungsunternehmen, dass die Stadt separat beauftragen wird, erarbeitet werden. Die Abstimmung des Planers mit dem Drittunternehmen ist von grundlegender Bedeutung für das Gesamtvorhaben.
Gebäudeplanung Leistungsphasen 1 bis 8 nach § 34 HOAI
Leistungsinhalt sollen Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 10 (zu § 34 Absatz1, § 35 Absatz 6) HOAI sein.
Auf Grundlage von Anlage 10 HOAI 2021 sind Kindergärten der Honorarzone III zuzuordnen.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI;
Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 8 nach § 34 HOAI.
Besondere Leistungen:
Erstellung einer Unterlage für Zuwendungsbaumaßnahmen (Z-Bau) gem. Förderrichtlinien des Förderprogrammes;
Mitwirkung bei der Erarbeitung der Erstellung der Zwischennachweise und des Endverwendungsnachweises, sowie beim Mittelabruf;
Telefonische Absprachen mit dem BLSA;
Absprachen mit Energieversorgungsunternehmen zum Energiekonzept.
Brandschutzplanung nach AHO Schriftenheft 17 für die Leistungsphasen 1 bis 5 und 8. Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der vorgenannten Leistungsphasen gemäß AHO Schriftenreihe Nr. 17 sein.
Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4;
Stufe 2: Leistungsphasen 5 und 8.