Der Landkreis Wolfenbüttel hat als Arbeitgeber für die Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit eine/n Betriebsärztin/-Arzt gemäß § 3 ASIG sowie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß § 6 ASIG zu bestellen. Da die Aufgaben aus dem eigenen Personalbestand nicht leistbar sind, wird beabsichtigt, den Auftrag für 4 Jahre extern zu vergeben. Grundsätzlich soll die Betreuung vor Ort in den Liegenschaften des Landkreises erfolgen. Für betriebsärztliche Untersuchungen, die nicht in den Räumlichkeiten des Landkreises durchgeführt werden können, müssen geeignete Räume im Umkreis von max. 40 km verfügbar sein.
Los 1 beinhaltet alle betriebsärztlichen Leistungen.
Los 2 beinhaltet die Leistungen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit.