Gegenstand der Ausschreibung sind die Objektplanungsleistungen und Fachplanungsleistungen für den Umbau und Sanierung des Multifunktionsgebäudes Musikschule, Schulsporthalle, Krippenerweiterung „Alte Post“ für die Gemeinde Obersulm und Errichtung von 2 Anbauten als Neubau.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesteprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.
Die Gemeinde Obersulm beabsichtigt die Durchführung der Sanierung und den Umbau des Bestandsgebäudes der „Alten Post“ am Standort der Poststraße 25 im Ortsteil Affaltrach sowie die Errichtung zweier Anbauten jeweils als Teilneubau zur Schaffung eines Multifunktionsgebäudes. Der Nutzungszweck ist der Umbau des Bestandsgebäudes zur Ansiedlung der Musikschule Obersulm als deren Hauptstandort. Das bisherige Zentrum der Musikschule im alten Schulhaus, Eschenauer Str. 1, Obersulm, wird dann aufgegeben. Ein Anbau als Neubau dient als Turnhalle der Nutzung durch Schulen und Sportvereine sowie ein zweiter Anbau als Neubau der Unterbringung einer zweigruppigen Kinderkrippe im OG.
Die Gemeinde erhält eine Förderung des Bundes durch das Programm Soziale Integration im Quartier (SIQ) sowie des Landes im Rahmen des Landessanierungsprogrammes.
Der multifunktionale Anbau soll dabei folgende Anforderungen erfüllen:
— Anbau einer kleineren Halle als Schulsporthalle, die auch von der Musikschule als Orchesterprobenraum und Vorführsaal genutzt werden kann. Die Halle ist Gegenstand und erster Baustein der Umsetzung des Konzepts „Hallenkonzept Affaltrach/Eschenau Variante CX“ der Gemeinde Obersulm zur Verbesserung der Hallensituation in der Gemeinde durch Beschlussfassung des Gemeinderates am 17.10.2019.
— Anbau von weiteren 2 Kinderkrippengruppen, für die nach den Bedarfszahlen der „Kindergartenlupe 2019“ als auch aufgrund der tatsächlichen Warteliste konkreter Bedarf besteht.
— Erhalt des Proberaums und der Räumlichkeiten vor Ort für den Musikverein Affaltrach, Entkoppelung der Doppelnutzung mit Musikschule und stattdessen die Schaffung einer gemeinschaftlichen Nutzung für den Landfrauenverein Affaltrach, Weiler, Eichelberg.
Die Gemeinde hat eine Vorstudie beauftragt, die den geeigneten Bietern mit der Einladung zum Verhandlungsgespräch und der damit verbundenen Aufforderung zur Abgabe eines indikative Erstangebotes überlassen wird.
Zwischen der Gemeinde Obersulm als öffentlichen Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer je Los, der den Zuschlag erhält, kommt mit Zuschlagserteilung ein Architekten- bzw. Ingenieurvertrag gemäß den kommunalen Vertragsmustern des Kommunalen Vergabehandbuchs für kommunale Vertragsmuster und die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen – HKVM – des Boorberg Verlages in der Fassung Stand Januar 2019 unter Beachtung der Empfehlung der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich (VergabeVwV) vom 27.2.2009, Az. 2-2242.0/21, dort Ziffer 2.3, zu Stande. Bei den zu erbringenden Leistungen hat der Auftragnehmer die Förderbescheide des städtebaulichen Förderprogramms des Bundes „Soziale Integration im Quartier“ (SIQ) sowie den Förderbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart über Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm zwingend zu beachten. Mit den gewährten Fördermitteln auf Grundlage der vorgenannten Förderprogramme und Verwaltungsvorschriften im Rahmen der Sanierung und der Errichtung eines Neubaus stehen dem Auftraggeber maximal 5 042 000,00 Mio. EUR brutto zur Verfügung. Dies ist bei der Erbringung der Planungsleistungen zu berücksichtigen.