Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie in Form von Drehstrom mit einer Frequenz von 50 Hz für die im Anhang aufgeführten Abnahmestellen mit Leistungsmessung und die Abnahmestellen ohne Leistungsmessung der Stadt Siegburg sowie der nachfolgend genannten Gesellschaften. Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen.