Es existiert bislang keine übergreifende, deutschlandweite Statistik der öffentlichen Beschaffung. Gründe sind überwiegend die zersplitterte deutsche Vergaberechtslandschaft und die fehlende Methodik. Lediglich für den Oberschwellenbereich – aufgrund der (noch geltenden) EU-RL 2004/17/EG und 2004/18/EG – sowie für Vergaben im Bereich Sicherheit und Verteidigung – aufgrund der EU-RL 2009/81/EG – werden bestimmte Daten erfasst und an die KOM weitergemeldet. Valide statistische Zeitreihen über die öffentliche Auftragsvergabe können jedoch zu einer besseren empirischen Fundierung politischer Entscheidungen und legislativer Maßnahmen beitragen. Hinzu kommt, dass die statistischen Berichtspflichten der MS in Folge der aktuell diskutierten RL-Vorschläge der KOM zur Modernisierung des Vergaberechts anwachsen werden.
Deshalb ist die Entwicklung einer elektronischen Vergabestatistik zwingend erforderlich.
Weiter unter VI.3).