Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderung des Projektes in Aussicht gestellt. Die Förderung soll durch eine Investitionsbeihilfe im Rahmen der Wirtschaftlichkeitslückenförderung erfolgen. Die Umsetzung des Projektes erfolgt daher insbesondere auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Breitbandversorgung in den ländlichen Räumen Schleswig-Holsteins vom 30.5.2017.
Gegenstand der Vergabe ist der Bau und der Betrieb eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) und die Erbringung von Endkundendienstleistungen in unterversorgten Gebieten im Projektgebiet unter Gewährung einer Investitionsbeihilfe. Die Übersichtskarte des Projektgebietes ist zu beachten.