Die Universität Augsburg beabsichtigt, ab November 2022 die Bewachung, Schließdienst und Schutzdienst der Universitätsbibliothek Augsburg zu vergeben.Die Vergabe endet mit Ablauf des 31. August 2024.
Im Anschluss ist eine einmalige Fortführung des Vertrages um ein Jahr im Einvernehmen der Vertragspartner möglich. Die Leistung für die Bewachung der Universitätsbibliothek steht unter einem besonderen Finanzierungsvorbehalt. Kann die Fortführung der Finanzierung nicht gesichert werden, ist eine Kündigung bereits jeweils zum Ende eines Jahres möglich (31.12.). Eine solche Kündigung erfolgt schriftlich mindestens 6 Wochen vorher.
Bewachung der Universitätsbibliothek Augsburg