Erstellung eines Klimamobilitätsplans für das gesamte Kreisgebiet.
Erstellung eines Klimamobilitätsplans für das gesamte Kreisgebiet. Im Rahmen der Erstellung des Klimamobilitätsplans sollen auf einer analytischen, datenbasierten Grundlage und unter der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie relevanter Akteure, ganzheitliche Strategien entwickelt und effektive Maßnahmen(-pakete) zur Reduktion lokaler Verkehrsemissionen identifiziert werden.
Der Klimamobilitätsplan hat die Anforderungen und Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zu erfüllen (vgl. Anlage 20 zum Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz), um als Nachweis für einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz genutzt werden zu können. Dieser Nachweis ermöglicht es, eine erhöhte Förderquote zu beantragen.