Bei dem zu sanierenden Objekt handelt es sich um ein Ärztehaus mit ca. 9 350 m
Arbeiten. Alle Arbeiten finden in genutzten Räumen statt. Hauptsächlich sind Arztpraxen und Behandlungsräume im Gebäude vorhanden.
Die Arbeiten erfolgen abschnittsweise und in parallelen Bauabschnitten gemäß Terminvorgabe bzw. Terminplan. Der Auftragnehmer hat die entsprechende Anzahl von Arbeitskräften bereitzustellen, um das parallele Arbeiten jederzeit zu gewährleisten. Die erforderlichen Arbeitsbühnen oder Leitern für Arbeiten über 2 m Höhe sind in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die evtl. erforderlichen Schutzmaßnahmen für die Arbeiten in den genutzen Räumen (Folienabdeckung, Laufwegabdeckung etc.) sind ebenfalls in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Die Baumaßnahmen beziehen sich nur auf Unterdecken, Fußbodenbeläge und nichttragende Innenwände. Es werden lediglich nichttragende Innenwände in Ständerbauweise bzw. vorhandene Verglasungen abgebrochen bzw. erneuert. Zum Teil werden die Mietbereiche auch durch neue, großzügige Verglasungen zum Flurbereich abgetrennt, welche hinsichtlich des Brandschutzes in F30 ausgeführt werden. Es werden folgende Maßnahmen erfasst: Abbruch vorhandener Türen und Verglasungen und Einbau von neuen Türen und Verglasungen mit Brandschutzanforderungen, einschl. Schutzmaßnahmen; Austausch von ca. 10 Stahltüren; Austausch von ca. 230m² Brandschutzverglasungen
Bauen bei laufendem Betrieb. Das gesamte Gebäude befindet sich in Nutzung. Der Zugang für Mitarbeiter sowie für den Kunden- und Besucherverkehr muss jederzeit gewährleistet sein. Der laufende Betrieb des AG's (der Betrieb in den angrenzenden Gebäudeteilen) darf nicht gestört werden. Der AN hat insbesondere Sorge zu tragen, dass für das angrenzende Gebäude:
— Störungen vermieden werden,
— Gerätschaften und mögliche Installationen (Elektrokabel etc.) entsprechend der UVV sicher aufgestellt werden,
— Verschmutzungen vermieden werden und regelmäßige Zwischenreinigungen selbstständig durchgeführt werden,
— die unbehinderte Zugänglichkeit der Gebäudeteile jederzeit gewährleistet ist,
— eine emissionsarme Arbeitsweise zu erfolgen hat (hier insbesondere Maßnahmen gegen die Staub- und Lärmentwicklung etc.),
— der laufende Betrieb im Zweifelsfall Vorrang vor dem Baustellenbetrieb hat. Aufgrund der Sanierung bei laufendem Betrieb ist eine Bauzeitverlängerung von bis zu drei Monaten möglich. Die Kernarbeitszeit ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 21:00 bis 6:00 Uhr. Im Vorfeld können bauvorbereitende Maßnahmen erforderlich werden. Nachfolgende Reinigungsarbeiten müssen bis spätestens 07:00 Uhr abgeschlossen sein. Ausweichzeiten sind während der Schließzeiten der Praxen und /bzw. am Wochenende vorgesehen.