Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse soll der Ausbau eines einseitig kombinierten Rad-Gehweges einschließlich Trogbauwerk in der Hauptverkehrsstraße Holzkamp in der Ortslage Kleinenbroich geplant werden. Für die Realisierung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden die unter Ziff. II.2.4 beschriebenen Dienstleistungen vergeben.
Die städtebauliche Entwicklung in der Ortslage Kleinenbroich hat zur Folge, dass die Funktion der Hauptverkehrsstraße Holzkamp den verkehrlichen Anforderungen und Bedürfnissen nicht mehr gerecht
wird. Hiervon betroffen sind insbesondere der Radverkehr sowie der Fahrverkehr für die in ihrer Mobilität eingeschränkten Personen. Zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für diesen Personenkreis ist der Ausbau eines einseitig kombinierten Rad-Gehweges geplant. Hierzu erhält der geplante Rad-Gehweg innerhalb des Trogbauwerks eine selbständige Höhentrassierung, unabhängig von der parallel geführten Fahrbahn für den motorisierten Individualverkehr.
Das vorhandene Trogbauwerk Holzkamp (BW 1.2) wird grundsaniert und neu abgedichtet. Die vorhandenen Entwässerungseinrichtungen werden ebenfalls saniert und den neuen Straßenbreiten angepasst. Außerhalb des Trogbauwerks wird auf der Südseite, zur Anlage des kombinierten Rad-Gehweges bis zum Anschluss an den Kreisverkehr K 35, die Fahrbahn ca. 1,50m in Richtung Osten verschwenkt. Auf der Nordseite erfolgt der Anschluss des kombinierten Rad-Gehweges an den vorhandenen Ausbau an der Westseite der Straße Rhedung.
Für die Realisierung der oben beschriebenen Baumaßnahme werden folgende Dienstleistungen -vorbehaltlich
der Bereitstellung von Zuschüssen- stufenweise vergeben:
— Objektplanung §§ 43, 47 HOAI, Stufe I (Leistungsphasen 1 bis 5) und Stufe II (Leistungsphasen 6 bis 9),
— Fachplanung § 51 HOAI, Stufe 1 (Leistungsphasen 1-5) und Stufe II (Leistungsphase 6),
— Fördermittelantrag,
— Werktägliche örtliche Bauüberwachung.