Lieferung von Strom und Erdgas
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die in den Leistungsverzeichnissen inkl. Anlagen aufgelistet sind.
Der Lieferant übernimmt für die Lieferstellen, die Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, die Vollversorgung mit Strom und Erdgas. Als Übergabestelle gelten die Eigentumsgrenzen des Netzanschlussvertrages zwischen Kunde und jeweiligem Netzbetreiber und soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, der Anschlussflansch der Zähleinrichtung zwischen dem Netz des jeweiligen Netzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage.
Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung elektrischer Energie für Gebäude und sowie die Lieferung von Erdgas an alle Strom- bzw. Gasabnahmestellen des Auftraggebers, die in den Leistungsverzeichnissen inkl. Anlagen aufgelistet sind.
Der Lieferant übernimmt für die Lieferstellen, die Gegenstand des Leistungsverzeichnisses sind, die Vollversorgung mit Strom und Erdgas. Als Übergabestelle gelten die Eigentumsgrenzen des Netzanschlussvertrages zwischen Kunde und jeweiligem Netzbetreiber und soweit im Einzelfall nichts anderes geregelt ist, der Anschlussflansch der Zähleinrichtung zwischen dem Netz des jeweiligen Netzbetreibers und der jeweiligen Kundenanlage.