Neubau eines Kinderhortes mit Mittagsverpflegung in der Prinzregentenstraße in Rosenheim
Leistungen der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Die Stadt Rosenheim plant den Bau von 2 baugleichen Kindertagesstätten. Ein KiTa-Gebäude soll in der Prinzregentenstraße in Rosenheim kurzfristig realisiert werden, das zweite Gebäude optional in Westerndorf (an Grundschule) nach Fertigstellung der KiTa an der Prinzregentenschule in Angriff genommen werden. Die Planungs- und Bauleistungen werden mit sehr ähnlichen Anforderungen, jedoch zeitlich getrennt voneinander erbracht.
Planungsleistungen für Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff HOAI 2013, Leistungsphasen 1-6 und besondere Leistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufen- und abschnittsweise. Ein Anspruch auf (Weiter-)Beauftragung besteht nicht.
Die Stadt Rosenheim plant den Neubau eines Kinderhortes inkl. Mittagsverpflegung in der Prinzregentenstraße in Rosenheim. Auf dem gegenüberliegenden Sportfeld an der Prinzregentenschule soll ein zweigeschossiger Neubau ohne Unterkellerung entstehen, der neben der Mittagsverpflegung für die Schule auch den Kinderhort St. Vinzenz beherbergen soll. Insgesamt bietet der Hort Platz für 75 Kinder, die in 3 Hortgruppen untergebracht sind. Zur Realisierung des Projektes sind die bestehende Tartanbahn und Sprunggrube zu versetzen.
Der Sportplatz liegt im Bereich eines Bebauungsplans, welcher Gemeinbedarf Schule festsetzt und im Schulsportflächen vorsieht. Im Zuge der Vorplanung ist somit zu prüfen, ob baurechtlich eine Befreiung ersteilt werden kann, oder der Bebauungsplan zu ändern ist.
Geschätzter Kostenrahmen: ca. 3,6 Mio. EUR brutto.