Die Leistungen des AN umfassen die Objektplanung Gebäude und Innenräume. Es sind die Leistungsphasen 3-9 zu erbringen. Neben Grundleistungen sind folgende Besondere Leistungen zu erbringen:
LS 1 – Einarbeitung in die KVM-Bau, Erstellung eines Raumbuchs,
LS 2 – Fortschreiben des Raumbuches, Integration der Fachbeiträge der beteiligten Fachplaner.
Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen sowie Prüfen der Leistungen Anlagen betreffend, die nicht in den anrechenbaren Kosten erfasst sind.
Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen.
LS 4 – Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RLBau.
Der AN erstellt gem. den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Landes Rheinland-Pfalz die Haushaltsunterlage Bau (LPH 3) sowie die Unterlagen für das Genehmigungsverfahren (LPH 4).
Anschließend führt der AN die LPH 5-8 durch und übernimmt teilweise die Objektbetreuung (LPH 9).
Der Auftrag umfasst die Planung und Abwicklung der An- und Umbaumaßnahme für das Dienstgebäude (Gebäude 01), Umbaumaßnahme für das Garagengebäude (Gebäude 2) und einen Neubau einer Raumschießanlage (RSA) (Gebäude 3) auf der Liegenschaft der Polizeiautobahnstation Mendig (PASt Mendig).
Die ca. 13 000 qm große Liegenschaft liegt außerhalb des Ortes an der Autobahn A 61, Anschlussstelle Mendig.
Die Liegenschaft umfasst die Gebäude 1 und 2 aus Mitte / Ende der 1970er Jahre, eine Tankstelle aus Anfang der 2000er Jahren, eine Hof- und Hubschrauberstellfläche. Die Liegenschaft wird als Polizeiautobahnstation durch die Rheinland-Pfälzische Polizei genutzt.
Gebäude 1 Umbau: Die BGF beträgt ca.: 631 m
Die Maßnahmen in Gebäude 01 umfassen Umbaumaßnahmen zur Anpassung / Herrichtung für etwa die Hälfte der Funktions-/Sozial-/Sanitär-/Büro-/Lager-/Technikflächen. Der Bestand soll, sofern keine Umbauten erfolgen weitestgehend belassen werden. Im Rahmen der Umbauten werden der Brandschutz, die Barrierefreiheit und Sicherheitsanforderungen des Gebäudes dem Bedarf angepasst.
Erneuerungen/Anpassungen der Versorgungs- und Elektrotechnik sind in normalem Umfang vorgesehen.
Gebäude 01 Anbau: Die BGF beträgt ca. 270 m
Der Anbau in Gebäude 01 umfasst Büro-/ Garderobenflächen.
Gebäude 2: Die BGF beträgt ca. 341 m2,
In Gebäude 2 werden Umbaumaßnahmen für etwa ein Fünftel der Technik-/Stellplatzflächen vorgesehen, dabei sind insbesondere im Bereich der Versorgungstechnik umfangreiche Arbeiten vorgesehen.
Gebäude 3: Die BGF beträgt ca. 1 140 m
Abgesehen von Funktions-/Technik-/Lagerflächen werden im Neubau Gebäude 03 etwa drei Viertel der Räumlichkeiten als Schießsportfläche, das übrige Viertel als Unterrichts-/Büroflächen genutzt. Der Anteil der Versorgungs- und Elektrotechnik wird, bis auf die aufwendigere Lüftungstechnik, als normal bewertet.
Gebäude 1.2.2003.
Die Gebäude 1, 2 und 3 werden künftig über eine zentrale Heizung versorgt.
Ein Brandschutzkonzept liegt nicht vor und wird im Zuge der Planung erstellt.
Für die Durchführung des Anbaus und der Sanierung / des Umbau, Anbau sind zwei aufeinanderfolgende Bauabschnitte vorgesehen. Der 24 Stunden Dienstbetrieb soll weitestgehend aufrecht erhalten bleiben. Ein Freizug der betroffenen Bereiche für die Dauer der Sanierung/Umbauten muss abgestimmt werden. Es ist damit zu rechnen, dass Möbel, Geräte und Einbauten nicht bewegt und während der Baumaßnahme geschützt werden müssen. Der Nutzer ist eng in die Terminplanung/Bauablauf einzubeziehen.
Die geschätzten Baukosten gem. DIN 276 betragen für die Gesamtmaßnahme 5 532 565 EUR brutto, davon entfallen auf die KG 300 – 2 545 822 EUR, auf die KG 400 – 1 797 985 EUR.
Gebäude 01: davon entfallen auf die KG 300 – 401 015 EUR, auf die KG 400 – 240 240 EUR.
Gebäude 02: davon entfallen auf die KG 300 – 9 574 EUR, auf die KG 400 – 135 077 EUR.
Gebäude 03: davon entfallen auf die KG 300 – 2 135 233 EUR, auf die KG 400 – 1 422 667 EUR.
Vertreter des Planungsteams müssen während der gesamten Planungs- und Bauausführungsphase so rechtzeitig und so lange am Ort der Baumaßnahme präsent sein, dass ein zügiger Planungs- und Bauablauf gewährleistet ist, mindestens aber an 5 Tagen/Woche. Der Auftragnehmer beschafft sich das Baustellenbüro selbst, inklusive der erforderlichen Einrichtung auf eigene Kosten.