Hiermit wird der Abschluss von Vereinbarungen zu Blutzuckerteststreifen mit Unternehmen oder Auftragnehmergemeinschaften von Unternehmen im Sinne von § 130 a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch, für das Bundesland Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht. Diese Verträge sind nicht im Wege eines Offenen Verfahrens abzuschließen. Die entsprechende Angabe unter Ziffer IV.1.1) ist nur der Systematik dieses Vordruckes geschuldet. Die Rabattverträge enthalten für alle Vertragspartner in gleicher Weise vorgegebene und nicht verhandelbare Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Die Angabe unter Ziffer V.2.1) ist ebenfalls der Systematik dieses Vordruckes geschuldet und bezeichnet den spätesten Zeitpunkt eines Vertragsschlusses zum Beginn des Folgemonats. Vertragsbeginn ist der 01.11.2023. Es können weiterhin Verträge abgeschlossen werden.
Es wird auf die Angaben unter Ziffer II.1.4) und Ziffer VI.3) der vorliegenden Bekanntmachung sowie die Informationen der fortbestehenden Bekanntmachung vom 07.06.2023 unter der Referenznummer 2023/S 108-338119 verwiesen.
Des weiteren wird auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.08.2023 vom 14.07.2023 unter der Nummer 2023/S 134-427617 und auf die Bekanntmachung vergebener Aufträge mit einem Vertragsbeginn 01.10.2023 vom 18.09.2023 unter der Nummer 2023/S 179-559839 verwiesen.