Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung konnten zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Der Landkreis Tuttlingen beabsichtigte, ein Unternehmen mit der Durchführung von Linienverkehr mit Bussen zu beauftragen. Der beabsichtigte öffentliche Dienstleistungsauftrag umfasste die im gültigen Nahverkehrsplan (NVP) des Landkreis Tuttlingen (s. Anlage A.1 der Vergabeunterlagen) zusammengefassten Verkehrslinien des öffentlichen Personennahverkehrs im Linienverkehr mit Kraftomnibussen (§ 42 PBefG) im Stadtverkehr Tuttlingen (dort Los 4).
Die Einzelheiten der ausgeschriebenen Leistung konnten zusätzlich der Leistungsbeschreibung, Anlage A.0 zu den Vergabeunterlagen entnommen werden.