Die GS Fuhsestraße liegt im Stadtteil Leinhausen gegenüber d Stöckener Friedhofs im Norden Hannovers. Aufgrund steigender Schülerzahlen, d. Erweiterung des Raumprogramms und eines generellen Sanierungsbedarfes der Schulgebäude besteht an der GS Fuhsestraße dringender Handlungsbedarf. Das Standardraumprogramm für GS der LHH ist in den vergangenen Jahren u. a. in Hinblick auf die Anforderungen d Ganztagesbetriebes, der Inklusion und Barrierefreiheit erweitert worden. Beauftragt werden sollen die Leistungsphasen 1-3 und 5-9 gem. § 55 HOAI 2013. Die stufenweise Beauftragung gemäß haushaltsrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Es soll ein Masterplan (LP1-2) für die Gesamtmaßnahme erstellt werden, das Gesamtinvestitionsvolumen wird auf rund 13 Mio. EUR brutto (KG 200-700) geschätzt. Umgesetzt werden soll vorerst nur der 1.BA (LP 3-9), eingeplant sind hier ca. 6,5 Mio. EUR (KG 200-700). Die Umsetzung weiterer Bauabschnitte ist abhängig von politischen Beschlüssen.Geplanter Projektablauf:
Beauftragt werden soll die Fachplanungen der technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1-3 u. 5-9 für folgende
Anlagengruppen:
Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlagen
Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlagen
Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken
Stufenweise Beauftragung:
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsphasen. Leistungsphasen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter aufschiebender Bedingung. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsphasen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken.
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen – einzeln oder im Ganzen – abzurufen.
Bei der Entscheidung über den Abruf der weiteren Leistungen wird der Auftraggeber berücksichtigen, dass dies in der Regel die politischen Beschlüsse und die Genehmigung der HU-Bau-/Bauunterlage voraussetzt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsphasen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Besondere Leistungen müssen vor Ausführung schriftlich vereinbart werden.
Anzuwenden für Planer mit Sitz im Inland ist die HOAI in der zur Beauftragung gültigen Fassung.
Ergänzend stehen die AVB´s für Architekten und Ingenieure des Auftraggebers unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang zur Verfügung.