Beratungsleistungen bzgl. Entscheidungen über Stabilisierungsmaßnahmen des WSF betreffend Unternehmen der Luftfahrtbranche.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise wurde am 27.3.2020 mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, zur Stützung der Realwirtschaft, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stabilisierung der Volkswirtschaft und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
In dem Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen der Finanzagentur eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind insbesondere die Begleitung von komplexen Stabilisierungsmaßnahmen sowie die Abgabe von Stellungnahmen zu komplexen Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien sowie deren Verwaltung.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen der Luftfahrtbranche.