Für die Grundinstandsetzung eines Schulgebäudes und einer Sporthalle einschließlich von Außenanlagen sollen folgende Planungsleistungen gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2013) Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume § 34 und § 35 in Verbindung mit Anlage 10 die Leistungsphase (Lph.) 2 Vorplanung bis Lph. 9 – Objektbetreuung für das Leistungsbild Gebäude – (nach DIN 276 Dez. 2008 Kostengruppe 300 und teilanrechenbar Kostengruppe 400) vergeben werden.
Zunächst sollen die Planungsleistungen der Lph. 2 -Vorplanung – nach § 34 HOAI beauftragt werden.
Der Auftrag umfasst optional die Lph. 3 – Entwurfsplanung Lph. 4 – Genehmigungsplanung, Lph. 5 -Ausführungsplanung, Lph. 6 – Vorbereitung der Vergabe, Lph. 7 – Mitwirkung bei der Vergabe, Lph. 8 -
Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation, Lph. 9 – Objektbetreuung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsabschnitte als Option bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Der Standort Wartiner Straße 6 wurde im Jahre 2006 aufgegeben. Seitdem ist aufgrund des Leerstandes trotz Sicherungsmaßnahmen ein hoher Grad an Vandalismus und Verfall der Bausubstanz zu verzeichnen. Der Standort mit einem 8 629 m
Grundlage der Planung der Baumaßnahme bildet das geprüfte Bedarfsprogramm.
Der festgelegte Gesamtkostenrahmen von 9 345 000 EUR (brutto) ist einzuhalten.
Zu den Planungsbeteiligten werden u.a. gehören: Objektplaner, TGA-Planer, Projektsteuerer, ggf. Sonderfachleute wie u. a. Sicherheitskoordinator und ggf. Gutachter.
Grundlage der Projektbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift „Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins“ (ABau siehe unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/).