Projektziel ist die Planung und Umsetzung von dringenden Maßnahmen der Bestandssicherung im West- und Nordflügel der Heidecksburg. Der Schwerpunkt im Leistungsbild Haustechnik liegt dabei auf der Ertüchtigung der Objektsicherheit insbesondere des baulichen und anlagentechnischen Brandschutzes im Bereich der museal genutzten, repräsentativen Räumlichkeiten des Westflügels (Rokokosaal u.a.):
- Verbesserung Personenschutz für Gäste, Mitarbeiter, Rettungskräfte im Bereich öffentlicher Veranstaltungs-, Ausstellungs- und Arbeitsräume durch brandschutztechnisch sichere Rettungswege
- Verbesserung Sachschutz (Kultur- und Kunstgut)
- Flächendeckende Brandüberwachung.
Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung sind Ingenieurleistungen:
- Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff mit Anlage 15 HOAI 2021.
Bestandteil der ausgeschriebenen Planungsleistung sind Ingenieurleistungen:
- Technische Ausrüstung nach §§ 53 ff mit Anlage 15 HOAI 2021, Leistungsphase 1-2 (anteilig), optionale Weiterbeauftragung bis Leistungsphase 9.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI §§ 55 ff nach seiner Einschätzung in folgenden Honorarzonen für die spezifischen Leistungsbilder vor:
- TGA | AG 4 Honorarzone II
- TGA | AG 5 Honorarzone III
In einem ersten Schritt erfolgt die Beauftragung für die Leistungsphasen 1 und 2 HOAI zur Grundlagenermittlung und Vorplanung mit dem Ziel zur Erstellung des Sanierungs- und Maßnahmenkonzeptes bis 4. Quartal 2023, ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung. Nach Leistungsphase 2 und Bestätigung der Variante folgt die Beauftragung der Leistungsphase 3 (ab 4. Quartal 2023) mit dem Ziel der Erstellung einer Antragsunterlage nach ZBau Land. Mit Bestätigung durch den Zuwendungsgeber sind die weiteren Leistungsphasen zur Beauftragung vorgesehen. Es ist von Vorteil, wenn die Bewerber Erfahrung in der Bearbeitung von Zuwendungsbauten haben.
Für die Bestimmung der Mengen der mitzuverarbeitenden Bausubstanz bevorzugt der Auftraggeber die Berechnungsmethode über Volumen, Flächen, Längen oder Gewerke (nicht nach Grob-Elemente laut DIN 276).
Der Auftraggeber behält sich über den gesamten Projektzeitraum das Recht vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme oder anderweitig modifiziert zu beschränken. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Teilleistungen getrennt zu vergeben, wenn besondere fachliche Gründe dafürsprechen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung gemäß den Regelungen des Vertrags kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Der Auftraggeber erwartet die regelmäßige Teilnahme des Planers an den Planungsberatungen am Stiftungssitz in Rudolstadt. Wichtige Planungsergebnisse sind in der STSG vorzustellen (Konzeptkommission). In der Realisierungsphase ist die örtliche Präsenz an mindestens 1-2 Tagen/Woche sicherzustellen.