Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von folgenden Planungsleistungen:
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
— Objektplanung Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) nach § 41 HOAI i. V. m. Anlage 12.1 (zu § 43 Abs. 4, § 48 Abs. 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung sowie
— Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 45 HOAI i. V. m. Anlage 13.1 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5 HOAI) in den Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die örtliche Bauüberwachung.
Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt, ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht.
Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung der Angebotsabgabe.
Auf Grundlage einer Bedarfsermittlung für den Bereich Ortsdurchfahrt Neuweiler einschließlich der Hennersdorfer Straße im Ortsteil Neuweiler aus dem Jahr 2018 beabsichtigt die Gemeinde Weil im Schönbuch, die Ortsdurchfahrt zu sanieren. Insbesondere der Zustand der Straßen legt der Gemeinde ein dringliches Handlungserfordernis nahe, weshalb die Sanierungsmaßnahme bereits im Jahr 2020 begonnen werden soll.
Die zu vergebenden Planungsleistungen umfassen demnach
— Ingenieurbauwerke in „offener Bauweise“ (Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung);
— Ingenieurbauwerke in „Innensanierung“ (Reparatur bzw. Renovierung Hauptkanal) sowie
— Verkehrsanlagen (Straßen, Gehwege einschließlich Bordsteine).
Die Besonderheiten der anstehenden Sanierungsmaßnahme sind dabei
— die Sicherstellung der Fortschreibung der Datengrundlagen (Straßenzustandsbericht, Kanaldatenbank, Kanalisationsplan, Wasserleitungsdatenbank) der Gemeinde Weil im Schönbuch bzw. des Landkreises Böblingen bzw. der NetzeBW;
— die Entwicklung eines sinnvollen Konzepts zur zeitlichen bzw. phasenweisen Realisierung der Sanierungsmaßnahmen einschließlich eines entsprechenden Konzepts zur Verkehrsführung und Abstimmung mit den Trägern öffentlicher Belange;
— die Sicherstellung einer „richtigen“ Kostenzuordnung sowohl der Planungs- als auch der Baukosten, da anteilig die Gemeinde Weil im Schönbuch (Hauptkanal, Kanalhausanschlüsse, Wasserversorgung sowie anteilig Einmündungen Straßenbau und anteilig Gehwege) als auch anteilig der Landkreis Böblingen als Straßenbaulastträger (Straßensanierung K 1048 bis zur jeweiligen Straßeneinmündung sowie anteilig Gehwege) die Kosten entsprechend ihrer Zuständigkeit zu tragen haben. Auftraggeber für die Planungs- und die späteren Bauleistungen ist die Gemeinde Weil im Schönbuch, die den auf den Landkreis Böblingen entfallenden Kostenanteil im Innenverhältnis mit diesem abrechnen wird.
Eine weitere Schnittstelle mit externem Abstimmungsbedarf betrifft die entlang der zu sanierenden Straße befindlichen Bushaltestellen im Hinblick auf die Frage nach baulichen Veränderungen sowie einer etwaigen baulichen Veränderung der Buswendeplatte.