Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Dienstleistung Dachrinnenreinigung zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, die Entwässerungssysteme der Dächer vor Schäden zu bewahren, Regenrinnen durch stauendes Wasser vor Korrosion und damit die bauliche Substanz vor dem Eintritt von Regenwasser in das Dach und in die Fassade zu schützen und den Wert einer Immobilie zu erhalten. Die Durchführung der Arbeiten hat nach den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen (den Vorschriften und Regeln der Berufsgenossenschaft, der Betriebssicherheitsverordnung, dem Regelwerk des FISAT und den Grundsätzen der DGUV, den Technischen Regeln für Betriebssicherheit 2121 Teil 3 (TRBS 2121-3)) zu erfolgen.
Die zu vergebende Leistung beinhaltet die Reinigung der Dachrinnen, die Reinigung der Fallrohre, der Fallrohrabläufe, Sinkkästen bzw. Dacheinläufe, Inspektion der Dachfläche.