Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 1.1.2013 gemäß § 26 (1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche beträgt 9,1 Mio. m
In dieser Tätigkeit wurde SBH beauftragt die Sanierung des Standortes Stengelestraße durchzuführen.
Im Weiteren siehe II.2.4.
Die zu sanierenden Gebäude der Grundschule Stengelestraße aus den 1960er Jahren befinden sich in Hamburg Horn. Die Vor- und Grundschule Stengelestraße teilte sich ursprünglich diesen Standort mit der Haupt- und Realschule Hermannstal, die jedoch diesen Standort verlassen hat. Die dadurch entstandenen Überkapazitäten sollen durch Abbrüche abgebaut werden. Die Vorschule ist 3-zügig, die Grundschule ist 5-zügig.
Die Schule mit einer Nutzungsfläche von derzeit ca. 9 430 m
Die Gebäude in Stahlbetonskelettbauweise mit Ziegelmauerwerkausfachungen sollen saniert und baulich modernisiert werden. Die bisherige Struktur der Gebäude soll nicht verändert werden. Die Sanierung umfasst Klassen-, Fach-, Gemeinschafts- und Verwaltungsräume sowie Sport- und Gymnastikhallen. Weiterhin sind Sanitär-, Technik-, Lagerflächen und Verkehrsflächen zu bearbeiten. Die Baumaßnahme ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung durchzuführen. Schulische Erfordernisse sind zu berücksichtigen.
Das vorläufige Gesamtbudget für die Sanierung und den Abbruch beträgt ca. 7 Mio. EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700).
Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen ist für den September 2020 geplant.
Die zu vergebenden Leistungen für Los 1 bestehen aus:
— Leistungsphase 2 Objektplanung gem. § 34 HOAI für die Gebäude 10-13 und 19,
— Leistungsphasen 3-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI für die Gebäude 10-13 und 19 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 2-9 Objektplanung gem. § 34 HOAI für die Gebäude 1-5 sowie 8, 9 und 14-16 sowie 18 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. § 33 ff. HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Vertreter aus dem schulischen und behördlichen Kontext werden ggf. beratend an den Vergabeverhandlungen teilnehmen.
Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch D&K drost consult GmbH, Hamburg, unterstützen und beratend begleiten.
Die zu sanierenden Gebäude der Grundschule Stengelestraße aus den 1960er Jahren befinden sich in Hamburg Horn. Die Vor- und Grundschule Stengelestraße teilte sich ursprünglich diesen Standort mit der Haupt- und Realschule Hermannstal, die jedoch diesen Standort verlassen hat. Die dadurch entstandenen Überkapazitäten sollen durch Abbrüche abgebaut werden. Die Vorschule ist 3-zügig, die Grundschule ist 5-zügig.
Die Schule mit einer Nutzungsfläche von derzeit ca. 9 430 m
Die Gebäude in Stahlbetonskelettbauweise mit Ziegelmauerwerkausfachungen sollen saniert und baulich modernisiert werden. Die bisherige Struktur der Gebäude soll nicht verändert werden. Die Sanierung umfasst Klassen-, Fach-, Gemeinschafts- und Verwaltungsräume sowie Sport- und Gymnastikhallen. Weiterhin sind Sanitär-, Technik-, Lagerflächen und Verkehrsflächen zu bearbeiten. Die Baumaßnahme ist in enger Abstimmung mit der Schulleitung durchzuführen. Schulische Erfordernisse sind zu berücksichtigen.
Das vorläufige Gesamtbudget für die Sanierung und den Abbruch beträgt ca. 7 Mio. EUR brutto (gem. DIN 276 Kostengruppen 200 bis 700).
Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen ist für den September 2020 geplant.
Im Übrigen siehe Maßnahmentext siehe II.1.4).
Die zu vergebenden Leistungen für Los 2 bestehen aus:
— Leistungsphase 2 gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 Technische Ausrüstung für die Gebäude 10-13 und 19,
— Leistungsphasen 3-9 gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 Technische Ausrüstung für die Gebäude 10-13 und 19, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 2-9 gem. § 55 HOAI, ALG 1-3 Technische Ausrüstung für die Gebäude 1- bis 5 sowie 8, 9 und 14-16 sowie 18 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Technische Ausrüstung gem. § 53 ff. HOAI, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).
Im Übrigen siehe Maßnahmentext siehe II.1.4).
Die zu vergebenden Leistungen für Los 3 bestehen aus:
— Leistungsphase 2 gem. § 55 HOAI, ALG 4,5,7,8 Technische Ausrüstung für die Gebäude 10-13 und 19,
— Leistungsphasen 3-9 gem. § 55 HOAI, ALG 4,5,7,8 Technische Ausrüstung für die Gebäude 10-13 und 19, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Leistungsphasen 2-9 gem. § 55 HOAI, ALG 4,5,7,8 Technische Ausrüstung für die Gebäude 1 bis 5 sowie 8, 9 und 14-16 sowie 18 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen),
— Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen, als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).