Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß DGUV-V4 inkl. Prüfung der Betriebsmittel im explosionsgefährdeten Bereich
Rahmenvereinbarung für wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen gemäß DGUV-V4 inkl. Prüfung der Betriebsmittel im explosionsgefährdeten Bereich:Im Geschäftsbereich Entwässerung des Zweckverband Ostholsteins sollen wiederkehrende Prüfungen ortsfester elektrischer Anlagen von Abwasserpumpanlagen durchgeführt werden. Diese Prüfungen sollen den Nachweis des ordnungsgemäßen Zustands der elektrischen Anlage nachweisen. Diese Anlagen sollen vollumfänglich geprüft werden, gegebenenfalls muss die Prüfung auf neue, fehlende Teile erweitert werden. Grundlage für die wiederkehrende Prüfung ist neben der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), mit den sie konkretisierenden „Technischen Regeln zur Betriebssicherheit“ (TRBS), und vor allem die Norm DIN VDE 0105-100 „Betrieb elektrischer Anlagen“. Da die Anlagen auch über einen explosionsgefährdeten Bereich verfügen, ist dieser auch in die Prüfung mit einzubeziehen und insbesondere ist die TRBS 1201 Teil 1 – Prüfung von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen – zu beachten.Prüfrolle 2023 – 155 Anlagen - Start 11.09.2023 und Endet spätestens 31.03.2024Prüfrolle 2024 – 155 Anlagen - Start 01.04.24 und Endet 31.12.2024Prüfrolle 2025 – 155 Anlagen - Start 01.01.25 und Endet 31.12.2025