Vergabe einer Rahmenvereinbarung über externe Dienstleistungsunterstützung bei der Durchführung von Penetrationstests.
Weitere Angaben s. Anlage 1.2 Leistungsbeschreibung und 1.3 Preisblatt
Die zu erbringenden Leistungen sind in der Anlage 1.2 (Leistungsbeschreibung) und Anlage 1.3 Preisblatt beschrieben. Darüber hinaus können der KDN und die abrufenden Mitglieder weitere Penetrationstests und Dienstleistungen mit Bezug auf die Penetrationstests des Auftragnehmers abrufen, die nach Zeitaufwand vergütet werden.
Die Vorgehensweise bei der Durchführung richtet sich, soweit nichts anderes vereinbart, nach dem jeweils aktuellen Leitfaden des BSI, zu finden unter: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/Sicherheitspruefungen/Pen_Test_und_IS_Webcheck/pent-tests-und-is-webcheck_node.html
Die Häufigkeit der durchzuführenden Penetrationstests bestimmt das abrufende Mitglied.
Der geschätzte Bedarf wird im Preisblatt (Anlage 1.3) dargestellt.
- Es besteht eine Verpflichtung für den KDN und die in Anlage 1.1 genannten abrufberechtigten Mitglieder, im Laufe der Vertragslaufzeit Beschaffungen in Höhe des genannten Mindestbedarfs abzunehmen.
- Es besteht keine darüber hinaus gehende Abnahmeverpflichtung.
- Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt für 24 Monate EUR 2.000.000. Das ist die maximal mögliche Investition des Auftraggebers und der abrufberechtigten Mitglieder auf der Basis dieses Vertrages.
Hinweis: Bei eventuellen Vertragsverlängerungen wird der Höchstwert für den gesamten Vertrag gemäß Ziffer 2.4 der Vergabeunterlage angepasst.
Die für die einzelnen Produktkategorien genannten Mindest- und Maximalmengen bzw. Investitionsvolumina sind hingegen nur indikativ und stellen eine Schätzung des Auftraggebers dar, auf deren Basis die Bewertung erfolgt. Der KDN ist zu Verschiebungen der avisierten Mengen / Volumina zwischen den einzelnen Produktkategorien bzw. den unterschiedlichen Serviceabstufungen berechtigt.
Wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen geschlossen, so werden die auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge entsprechend den Bedingungen der Vergabeunterlagen vergeben.
Preiserhöhungen auf Grund des eventuellen Nichterreichens der angegebenen Maximalmengen sind ausgeschlossen.