Hochbaumaßnahmen des Landes
Große Neu-, Um-, und Erweiterungsbaumaßnahme
VgV - Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Vergabe von Planungsleistungen, Objektplanung für Gebäude (Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2013), Leistungsphasen
3, 4 tlw. sowie 5-9
Das Land Niedersachsen beabsichtigt die Herrichtung eines Chemie-Campus-Geländes für die Zwecke der
Technischen Universität Clausthal, der künftig alle zugehörigen Institute an einem Standort bündelt. Die Institute
für Organische, Physikalische und Technische Chemie befinden sich aktuell bereits auf dem vorhandenen
Campusgelände im Gebäude 1800. Das Gebäude ist Bestandteil eines Ensembles aus mehreren Gebäuden, die durch Gänge miteinander verbunden sind. Es schließt sich unmittelbar an der Hörsaal für Chemie (Horst-
Luther-Hörsaal, Gebäude 1810) und rückwärtig an den Hörsaal das Chemikalienlager (Gebäude 1830). Das
Institut für Anorganische und Analytische Chemie befindet sich derzeit noch nicht am Standort, sodass nun
geplant ist,
Im Rahmen der Maßnahme sollen die Gebäude 1800 und 1810 vollständig entkernt und grundlegend saniert
werden. Die Unterbringung des zusätzlichen Flächenbedarfs erfolgt in einem 3-geschossigen Anbau (Gebäude
18xx) für die zusätzlichen
Praktikumsbereiche der Anorganischen und Organischen Chemie westlich von Gebäude 1810 mit unmittelbarer
baulicher Anbindung an die übrigen Gebäude 1810 und 1830. Diese Gebäude bilden dann den Kern des
´Chemie-Campus´ der TU Clausthal.
Die Gebäude 1800 und 1810 sowie das Baufeld für den geplanten Neu- / Erweiterungsbau (Gebäude
18xx) befinden sich entlang der Leibnizstraße im sog. ´Feldgrabengebiet´ der TU. Von dort aus wird die
künftige Haupterschließung über einen zentralen Vorplatz erfolgen. Die vorhandenen Wege und Straßen
sind anzupassen und zu erweitern. Dem Gebäudekomplex dienend liegt auf der Rückseite das vorhandene
Chemikalienlager (Geb. 1830), welches im Verlauf der Maßnahme lediglich anzubinden ist.
Die Gesamtkosten der Maßnahme sind mit 51.878.000EUR als Obergrenze festgeschrieben. Diese gilt
als fix und unveränderlich. Neben der Einhaltung der Terminvorgaben ist der Focus auf die kontinuierliche
Fortschreibung, Überwachung und Einhaltung dieser Vorgabe zu legen.