Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum Abruf von molekulargenetisch-analytische Leistungen - Erstellung von DNA-Profilen (-Analysen) an Mundhöhlenabstrichen.
Hierbei sind von Mundhöhlenabstrichen nach neuestem wissenschaftlichen Kenntnisstand, unter Einhaltung strenger Qualitätssicherungsmaßnahmen, DNA-Profile (DNA-Identifizierungsmuster) aus 17 DAD-Merkmalsystemen der bundesdeutschen DNA-Analyse-Datei zu erstellen.
Ausgehend vom Probenaufkommen der vergangenen Jahre wird mit einem jährlichen Auftragsvolumen von ca. 7.000 Mundhöhlenabstrichen gerechnet, die von allen Polizeidienststellen des Landes Baden-Württemberg oder in deren Auftrag von anderen Stellen nach § 81 g oder § 81 h StPO erhoben werden. Hinzu kommen etwa 700 Mundhöhlenabstriche pro Jahr im Rahmen der Mitarbeiterdatenbank-DNA Polizei (MADB-Pol).
Aufgrund von nicht vorhersehbarer Kriminalitätsentwicklungen und Rechtsänderungen könnte das Probenaufkommen und damit der Umfang der zu vergebenden Analysenaufträge größeren, nicht beeinflussbaren, Schwankungen unterliegen. Daher kann kein bestimmtes Probenaufkommen als Mindestabnahmemenge garantiert werden. Als Höchstabnahmemenge wird ein Probenaufkommen pro Jahr von 10.000 Mundhöhlenabstrichen festgelegt.