Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Schienenpersonennahverkehr im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2007: Expressverkehr Ostbayern Übergang.
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Expressverkehr Ostbayern Übergang“ auf den Strecken München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden– Marktredwitz – Hof Hbf (Los 1).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2024 (10.12.2023) zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2026 (12.12.2026) und kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d.h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Gebrauchtfahrzeuge und Neufahrzeuge zugelassen.
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Expressverkehr Ostbayern Übergang“ auf den Strecken München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Cham – Furth im Wald – Staatsgrenze D/CZ und Einzelzüge – Hof Hbf (Los 2).
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2024 (10.12.2023) zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2026 (12.12.2026) und kann maximal zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Der abzuschließende Verkehrsdurchführungsvertrag wird als Nettovertrag ausgestaltet, d.h. das Verkehrsunternehmen trägt das Risiko der Entwicklung der Fahrgeldeinnahmen. Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Gebrauchtfahrzeuge und Neufahrzeuge zugelassen.