Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Die in hier ausgeschriebenen Geräte setzen sich zusammen aus Personalcomputern, die in kleinen Gehäusen betrieben werden und die technische Fachbezeichnung SmallFormFactor (SFF)tragen.
Daneben sind Bestandteil dieser Ausschreibung sogenannte Mini-PCs. Beide Typen werden in Schulen, und Verwaltungen eingesetzt.
Des Weiteren sind AllinOne PC-Systeme Bestandteil dieses Loses und müssen PC (Mini-PC), Monitor und Lautsprecher in einem Gerät vereinen, um einen übersichtlichen Arbeitsplatz zu schaffen.
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus einem Notebook, das als 15“ Standard Notebook betrieben wird.
Daneben sind Bestandteil dieser Ausschreibung sogenannte Convertible-Notebooks, wobei ein Standard-Gerät zu Einsatz in Schulen und Verwaltung vor-gesehen ist.
Auch muss für die oben genannten Systeme die wahlweise Ausrüstung mit AMD oder Intel CPUs möglich sein.
Daneben ist Bestandteil dieser Ausschreibung ein Education Convertible-Notebooks, welches nur im Schulbereich eingesetzt wird.
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus 24“ und 27“ Monitoren, sowie einer Soundbar.
Die darin enthaltenen Vorgaben müssen gewährleistet werden, insbesondere
• sind flimmerfreie, verzerrungsfreie und ausreichend große Bildschirmdarstellung anzubieten,
• es müssen angemessen große Zeilen- und Zeichenabstände gewährleistet sein, die scharfe, deutliche Zeichen darstellen sowie leicht anpassbare Helligkeit und Kontraste darstellen,
• die Geräte müssen strahlungsarm sein und
• dürfen keine störenden Reflexionen und Blendungen hervorrufen,
• ferner müssen sie frei beweglich höhenverstellbar sowie leicht neigbar sein.
• Eine VESA-Halterung soll vorhanden sein.
• Die Geräte müssen den neusten Anforderungen zum Energie sparenden Betrieb entsprechen.
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus Ladewagen und Ladekof-fer, wobei der eine Ladewagen eine Netzwerkmanagement-Funktion besitzen muss.