Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
Gegenstand des der Leistung sind Umzugsleistungen für insgesamt 182 Mieteinheiten (Wohnungen) sowie in den dazugehörigen Nebenflächen, bspw. Kellern im Rahmen einer umfassenden Modernisierung in den Objekten Badener Ring 28-44 / Bayernring 25-28 b / Boelckestraße 12-22 /Loewenhardtdamm 23-39 in 12101 Berlin-Tempelhof.
• Liefern und Verteilen von Verpackungs- und Beschriftungsmaterialien (Umzugsetiketten) gemäß Bedarf
• Bereitstellung aller zum Umzug notwendigen Hilfsmittel, Transportgeräte, Behälter,
• Verpackungsmaterial, Klebestreifen, Luftpolsterfolie, etc.
• Wahrnehmung von Vorortterminen zur Einschätzung der erforderlichen Umzugs- oder Einlagerungsmaßnahmen. Dies beinhaltet auch die erforderlichen Mietergespräche in Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem Mieter.
• Fachgerechte Verpackung des Transportgutes soweit noch nicht durch den Auftraggeber erfolgt
• Branchenübliche Ladungssicherung
• Termin- und sachgerechter Transport
• Mitwirkung bei der Koordination und Steuerung des gesamten Umzugsablaufs durchentsprechende Abstimmung mit dem Auftraggeber und dem jeweils betroffenen Mieter.
• Vertragen des Umzugsgutes an die vorgesehenen Zieladressen
Die Belade- und Entlade-Stellen liegen teilweise in öffentlich zugängigen Bereichen.
Verkehrstechnische Fragen sind durch den Auftragnehmer mit den zuständigen Straßenverkehrsbehörden bzw. dem Auftraggeber zu klären. Der Auftragnehmer wird alle notwendigen Genehmigungen, die er für die Erfüllung seiner Leistungen benötigt, einholen und entsprechende Absperrungen recht-zeitig kennzeichnen. Bei Bedarf ist bei der Durchführung eines Umzuges an öffentlichen Straßen durch das Umzugsunternehmen eine Halteverbotszone einzurichten.
Der Auftragnehmer hat sich im Vorfeld darüber zu informieren, ob es im Projektzeitraum Hinderungs-gründe für die Realisierung gibt. Insbesondere davon betroffen sind Sonn- und Feiertage, Tage mit Fahr- und/oder Arbeitsverboten oder Ähnlichem, die den Umzug in der Durchführung behindern können. Entsprechende Genehmigungen wie Fahr- und Arbeitserlaubnis sind vom Auftragnehmer zeitgerecht einzuholen.