Mit der vorliegenden Ausschreibung werden Anbieter gesucht, die mit dem LUKS einen Rahmenvertrag zur Beschaffung von konvergierter Hardware eines Herstellers („single-vendor“) abschließen können. Der mit dem Lieferanten abzuschließende Rahmenvertrag liegt der vorliegenden Ausschreibung als Entwurf bei und hat eine Laufzeit von 5 Jahren, mit 2 Optionen auf Verlängerung um je 1 Jahr. Kernstück des Rahmenvertrags ist ein Produkt-Portfolio, welches den Anforderungen des LUKS entspricht und welches während der Laufzeit des Rahmenvertrags vom Lieferanten in Absprache mit dem LUKS laufend ergänzt und erneuert wird.
Um die Eignung des Produkt-Portfolios und die eigenen, konzeptionellen Fähigkeiten darzulegen, erarbeiten die Anbieter ein umfassendes Lösungskonzept für die Jahre 2017 und 2018, welches den Anforderungen des LUKS entspricht. In diesem Lösungskonzept zeigen die Anbieter unter anderem die anfängliche Konfiguration sowie deren erste Erweiterungsstufen auf, und sie legen dar, wie sie die sehr hohen Anforderungen des LUKS an die Verfügbarkeit der zu betreibenden Hardware erfüllen.
Um die Komplexität der IT des LUKS zu reduzieren und die angebotene Verfügbarkeit garantieren zu können, reichen die Anbieter mit ihrem Angebot auch einen Wartungsvertrag ein, der alle über den Rahmenvertrag bezogenen und vom Lieferanten beim LUKS in Betrieb genommenen Komponenten einschließt. Zentrales Element dieses Wartungsvertrags ist die Bereitstellung eines SPoC für das LUKS, der dem LUKS 7*24h zur Verfügung steht. Dieser SPoC nimmt alle Belange in Bezug auf die Komponenten und die Konfiguration entgegen und behandelt sie schnell und fachlich höchst kompetent. In der Annahme, dass die Anbieter für diese Art der Wartung bereits Service Levels und zugehörige Wartungsverträge erarbeitet haben, liegt der Ausschreibung für den Wartungsvertrag kein Entwurf bei.
Optionales Element der vorliegenden Ausschreibung ist der Betrieb der gelieferten Komponenten resp. der jeweiligen Konfiguration. Das LUKS will die Varianten „Betrieb intern“ und „Betrieb durch den Lieferanten“ gegeneinander abwägen und sich dann für die eine oder die andere Variante entscheiden. Die Anbieter müssen den Betrieb offerieren, indem sie ihrem Angebot einen Betriebsvertrag beilegen, der die gestellten Anforderungen erfüllt.
Wartungs- und Betriebsvertrag sind in der Dauer direkt an die Laufzeit des Rahmenvertrags gekoppelt: Läuft der Rahmenvertrag aus, kann das LUKS auch den Wartungs- und ggf. den Betriebsvertrag auflösen.