Gegenstand des Verfahrens waren veranstaltungsbezogene Malerarbeiten. Die Malerarbeiten an temporären Bauten umfassen alle veranstaltungsbezogenen Malerleistungen, vorbereitende Leistungen vor der Durchführung von Malerleistungen auf dem Gelände der Koelnmesse an temporären Bauten, wie zum Beispiel Messeständen, Abschalungen und Mobiliar, das Aufbringen von Tapeten und Plakaten. Die Leistungen ander Infrastruktur umfassen sämtliche Malerarbeiten an Gebäuden, welche unmittelbar infolge einer odermehrerer bestimmter Veranstaltungen erforderlich werden. Hierunter fallen insbesondere Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich in den Hallen, den Eingängen, Kongresscentren und Passagen z. B. an Wänden, Hallenstützen, Türen etc. Die Leistungen an der Halleninfrastruktur beinhalten weiterhin Reparatur- und Instandhaltungsleistungen an Hallen, Eingängen, Kongresscentren und Passagen.
Nicht zum Vertragsgegenstand gehören Arbeiten, die unabhängig von einer oder mehrerer bestimmter Veranstaltungen erforderlich werden. Das gilt insbesondere für sind Arbeiten im Zuge von Neu- und Umbauten,Sanierungen und anderen Sonderprojekten.