Gegenstand der Maßnahme "Frauenakademie" gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III ist die Kombination aus Elementen zur
- Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie
Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen
- Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
- Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme
Zielgruppe sind Frauen, die nah am Arbeitsmarkt sind und wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Die Frauen verfügen in der Regel bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung bzw. einen Studienabschluss (diese/r ist evtl. in Deutschland nicht anerkannt) oder über eine mehrjährige sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit/ Berufserfahrung.
Die Teilnehmerinnen müssen mindestens über Sprachkenntnisse B1, vorzugsweise B2, verfügen. Eine eventuell nötige Kinderbetreuung ist vor Zuweisung in die Maßnahme sicherzustellen
Ziele der Maßnahme sind:
- ein ressourcenorientiertes Profiling
- Vertiefung der bisherigen Erkenntnisse/ Feststellung von konkreten Kompetenzen und Ressourcen
- Überprüfung, Feststellung und Stärkung der Motivation
- Vermittlung von berufs- und arbeitsmarktrelevanten Kenntnissen
- Unterstützung bei der Suche nach Arbeitsstellen
- Stärkung des Selbstvertrauens
- Einschätzung und Erhöhung der Eingliederungschancen
- Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- Unterstützung bei der Rückkehr in den Beruf
Die Zuweisungsdauer einer Teilnehmerin beträgt 4 Monate.
Die Maßnahme wird in Teilzeit vormittags durchgeführt. Die Wochenstundendauer beträgt grundsätzlich 20 Zeitstunden.
Sollte im Bedarfsfall ein weiterer Verbleib in der Maßnahme als sinnvoll erscheinen (z. B. Anbahnung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung) kann die Zuweisung um bis zu 2 Monate verlängert werden.
Es sind in der Maßnahme insgesamt eine Kapazität von 45 Eintritten für die Teilnehmerinnen vorzuhalten.
Die Einmündung finden in den ersten 9 Monaten der Maßnahme mit jeweils 5 Teilnehmerinnen statt.
Maßnahmebeginn: 01.06.2023
Maßnahmeende: 31.05.2024
Das Ende des Zuweisungskorridors ist der 28.02.2024.
Für jede erfolgreiche, nachhaltige Eingliederung in den Arbeits- oder Ausbildungsmarkt wird ein Eingliederungshonorar bis zu 2.000 EUR pro Vermittlung gezahlt. Eine Vermittlungsquote von 20% (9 TN bei voller Auslastung) wird zugrunde gelegt.