Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.
Der Winterdienst erfolgt auf den Verkehrsflächen des Bundeskanzleramtes Berlin. Der Winterdienst ist für den Zeitraum vom 1. November bis 31. Dezember und vom 1. Januar bis 10. April des folgenden Jahres zu erbringen. Die Flächen haben bis 7 Uhr morgens gereinigt und verkehrssicher zu sein. Ausreichende Zwischenrenigungsgänge zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind je nach Erfordernis (max. 3 Arbeitsgänge pro Tag) einzukalkulieren. Bei Veranstaltungen hat sich bei Bedarf eine Arbeitskolonne vor Ort bis Veranstaltungsende zur Verfügung zu halten. Örtliche Satzungen sind vom Auftragnehmer zu berücksichtigen. Der Vertrag über die Ausführung der Winterdienstleistungen auf dem Gelände des Bundeskanzleramtes Berlin beginnt am 1. November 2020 und endet spätestens am 10. April 2024.