Das Förderprogramm unterstützt Bürger beim energieeffizienten Bauen und Sanieren. Die Aufgabe des Dienstleisters ist es, den Auftraggeber (AG) bei der fachlichen Weiterentwicklung des Förderprogrames fachlich zu begleiten, zu unterstützen und zu beraten sowie bei der Weiterentwicklung mitzuwirken.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer (AN) bei der Beantwortung wissenschaftlich-technischer Fragestellungen im Rahmen der Förderprogrammabwicklung zu unterstützen sowie bedarfsorientierte Anpassungen von softwaregestützten Berechnungsprogrammen zur technischen Plausibilitätsprüfung von Förderanträgen zu entwickeln und einzusetzen.
Zudem unterliegt das Förderprogram der steten Anforderung der Anpassung an die Bundesförderung aber auch an die technischen Rahmenbedingungen. Hierzu ist seitens des AN an der Weiterentwicklung der Richtlinien mitzuwirken.
Die Leistung umfasst die fachlich-technische Unterstützung des Auftraggebers bei der laufenden Abwicklung, der Weiterentwicklung sowie bei der laufenden Evaluation und Kontrolle des Förderprogramms und im Rahmen der Abwicklung und Schlussevaluation des Programms nach Abschluss der Förderperiode.