Rahmenvereinbarung über eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 16 Abs. 1SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 N. 1, 2 und 5 SGB III.
Ziel der Maßnahme (vgl. Leistungsverzeichnis (LV), Punkt B.3) ist die Heranführung der Teilnehmenden an den regionalen Arbeitsmarkt parallel oder im Nachgang zu einer bereits erfolgten Sprachförderung. Dafür bietet sie den Teilnehmenden ein frühzeitiges individuelles Unterstützungsangebot. Das bedeutet bezogen auf die Teilnehmenden und in Abhängigkeit von ihren individuellen Bedarf im Einzelnen:
— Feststellung von Ressourcen, Stärken und Entwicklungsbedarfen,
— Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive und Integrationsstrategie,
— Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungs- und Eingliederungsleistungen (SGB II und SGB III sowie Leistungen Dritter),
— Unterstützung beim Abbau individueller Problemlagen, die einer beruflichen Integration entgegenstehen,
— Förderung bei der Anwendung mindestens grundlegender Deutschkenntnisse,
— Förderung der personalen Ressourcen.
Ziel der Maßnahme (vgl. Leistungsverzeichnis (LV), Punkt B.3) ist die Heranführung der Teilnehmenden an den regionalen Arbeitsmarkt parallel oder im Nachgang zu einer bereits erfolgten Sprachförderung. Dafür bietet sie den Teilnehmenden ein frühzeitiges individuelles Unterstützungsangebot. Das bedeutet bezogen auf die Teilnehmenden und in Abhängigkeit von ihren individuellen Bedarf im Einzelnen:
— Feststellung von Ressourcen, Stärken und Entwicklungsbedarfen,
— Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive und Integrationsstrategie,
— Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungs- und Eingliederungsleistungen (SGB II und SGB III sowie Leistungen Dritter),
— Unterstützung beim Abbau individueller Problemlagen, die einer beruflichen Integration entgegenstehen,
— Förderung bei der Anwendung mindestens grundlegender Deutschkenntnisse,
— Förderung der personalen Ressourcen.
Ziel der Maßnahme (vgl. Leistungsverzeichnis (LV), Punkt B.3) ist die Heranführung der Teilnehmenden an den regionalen Arbeitsmarkt parallel oder im Nachgang zu einer bereits erfolgten Sprachförderung. Dafür bietet sie den Teilnehmenden ein frühzeitiges individuelles Unterstützungsangebot. Das bedeutet bezogen auf die Teilnehmenden und in Abhängigkeit von ihren individuellen Bedarf im Einzelnen:
— Feststellung von Ressourcen, Stärken und Entwicklungsbedarfen,
— Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive und Integrationsstrategie,
— Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungs- und Eingliederungsleistungen (SGB II und SGB III sowie Leistungen Dritter),
— Unterstützung beim Abbau individueller Problemlagen, die einer beruflichen Integration entgegenstehen,
— Förderung bei der Anwendung mindestens grundlegender Deutschkenntnisse,
— Förderung der personalen Ressourcen.