Die städtischen Friedhöfe müssen im Jahresverlauf gepflegt werden. Die vorliegenden Leistungsbeschreibungen umfasst die Unterhaltungspflege für die Jahre 2020 bis 2024. Der Auftrag hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zum Ablauf eines jeden Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten zu kündigen.
Unterhaltungspflege Rasen:
Auf den Friedhöfen ist der Rasen zu schneiden und das Laub zu entfernen. Dabei handelt es sich um häufig um kleinteilige Flächen vor- und zwischen den Grabstätten. Diese sind zum Teil nur mit Kleinmaschinen zu mähen. Das Mähgut ist aufzunehmen. Dabei ist auf den genauen Schnittzeitpunkt und die speziellen Friedhofsbelange Rücksicht zu nehmen. Randbereiche in Grabfeldern, entlang Kanteneinfasungen und Grabmalen sind mit Freischneidewerkzeugen, mit geringer Schleuderwirkung < 50 cm, oder mit entsprechenden Schutzmaßnahmen zu schneiden.
Laub entfernen:
Der erste- und zweite Laubpflegegang kann in einem Arbeitsgang mit dem 10. und 11. Rasenschnitt ausgeführt werden.
Wiesenschnitt:
Zweischurige Mahd im Juni und zum Ende des Sommers ausschließlich mit Balkenmähern und Abtransport der Mahd. Das Mulchen der Flächen ist nicht gestattet.
Reinigen von Wegen:
Die befestigten und wassergebundenen Wege sind bei jedem Rasenschnitt, gemäß den Vorgaben im Leistungsverzeichnis, zu säubern.
Unterhaltungspflege Hecken:
Die Formhecken stellen eine architektonische Trennung zu den Grabstätten dar. Der Schnitt ist unter besonderer Fachkenntnis, entsprechend der bisherigen Form, höhen- und fluchtgerecht auszuführen. Da die Hecken in der Regel sehr dicht hinter den meist sehr gut gepflegten Grabstätten stehen, hat der Heckenschnitt,
Nach Angaben der Bauleitung besonders termingerecht, unter Schonung der Grabstätten zu erfolgen.
Auf den o.g. Friedhöfen vorgesehen ist die Unterhaltungs- und Entwicklungspflege zu vergeben.