Rahmenvereinbarung Briefdienstleistungen für die Dienststellen des Freistaats Bayern
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, grundsätzlich die Sortierung, den Transport/Versand sowie die Zustellung und aller weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1 000 Gramm (ohne förmliche Postzustellungsaufträge) an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland.
Rahmenvereinbarung für Briefdienstleistungen für den Regierungsbezirk Unterfranken
Rahmenvereinbarung für Briefdienstleistungen für den Regierungsbezirk Oberfranken
Mittelfranken (Regierungsbezirk Mittelfranken; ohne Rechenzentrum Nord in Nürnberg)
Rahmenvereinbarung für Briefdienstleistungen für den Regierungsbezirk Oberpfalz
Rahmenvereinbarung für Briefdienstleistungen für den Regierungsbezirk Schwaben
Niederbayern (Regierungsbezirk Niederbayern)
Stadtgebiet München
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