Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V zur Versorgung mit in Apotheken hergestellten parenteralen Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung bei Patienten.
Die Ausschreibung richtet sich an Apotheker, die gemäß § 1 Abs. 2 ApoG (oder einer entsprechenden Bestimmung der Rechtsordnung des Niederlassungsstaates des Apothekers) eine Apotheke betreiben und zur Versorgung der Versicherten der AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen rechtlich in der Lage sind. Die Zuschlagserteilung im Rahmen der Ausschreibung verpflichtet zur Belieferung der Leistungserbringer, die in einem Gebietslos Versicherte der Krankenkasse mit parenteralen Zubereitungen in der Onkologie ambulant ärztlich behandeln. Einschränkungen ergeben sich aus den Bewerbungsbedigungen.