Die Hansestadt Buxtehude beabsichtigt im Schulzentrum Nord an der dortigen Sporthalle umfangreiche Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Neben einem generellen Sanierungsbedarf der Gebäudesubstanz und der Ausstattung, ist auch der bauliche Brandschutz zu sanieren. Im Zuge dieses Projektes werden auch relevante Veränderungen an den Freiraum- und Verkehrsanlagen erfolgen. Ferner ist geplant, dass der Buxtehuder Sportverein e. V. (BSV) auf einer Teilfläche als eigenes Projekt ein Sportvereinszentrum realisiert. Ein B-Plan – Änderungsverfahren muss während der Planung erfolgen. Das Gebäude wird zum größten Teil für Schulzwecke genutzt. Zusätzlich trägt der ortsansässige Buxtehuder Sportverein durch die Handball-Marketing Buxtehude GmbH & Co. KG die Heimspiele der Frauen- Handballmannschaft in der Ersten Bundesliga und in anderen Wettbewerben in der Sporthalle aus. Weiterhin ist im Rahmen der Sanierung geplant, das bestehende Foyer zu erweitern und aufzuwerten.
Ausgeschrieben werden die Leistungen für die Objektplanung sowie die Freianlagenplanung jeweils ab Leistungsphase 1 gemäß HOAI 2013.
Die zu vergebenen Leistungen für die Objektplanung bestehen aus den Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 gemäß Anlage 10 zu §34 HOAI und Anlage 1 des Vertrages „Spezifische Leistungspflichten der Objektplanung“.
LPH 1 Grundlagenermittlung, Grundleistungen a) bis e). Besondere Leistungen: Maßliche und technische Bestandsaufnahme und Erstellung von Bestandsplänen.
LPH 2 Vorplanung Grundleistungen a) bis i). Besondere Leistungen (optional): Erstellung einer Grobkostenschätzung während der Bearbeitung LPH 2, Mitwirken bei Fachausschüssen.
LPH 3 Entwurfsplanung a) bis g). Besondere Leistungen (optional): Planung und Überwachung der Einlagerung von Bauteilen/Ausstattungen.
LPH 4 Genehmigungsplanung a) bis c).
LPH 5 Ausführungsplanung a) bis f).
LPH 6 Vorbereiten der Vergabe a) bis f).
LPH 7 Mitwirken bei der Vergabe a) bis h).
LPH 8 Objektüberwachung a) bis p).
LPH 9 Objektbetreuung a) bis c). Besondere Leistungen (optional): Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Erstellen von Wartungs- und Pflegeanweisungen. Erstellen eines Instandhaltungskonzepts.
Die zu vergebenen Leistungen für die Objektplanung Freianlagen bestehen aus den Grundleistungen der Leistungsphase 1-9 gemäß Anlage 11 zu § 39 HOAI und Anlage 2 des Vertrages „Spezifische Leistungspflichten der Objektplanung“.
LPH 1 Grundlagenermittlung a) bis e). Besondere Leistungen (optional): Bestandsaufnahme, Vermessung, Fotodokumentation, Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile etc., Aktualisieren bestehender Planungsunterlagen, Begutachtung des Standortes mit besonderen Methoden (z.B. Bodenanalysen).
LPH 2 Vorplanung a) bis g). Besondere Leistungen (optional): Erstellung einer Kostenschätzung bis zur 3. Ebene. Erstellung einer Grobkostenschätzung bis zur 3. Ebene zeitlich im Mittel der LPH 2, Umweltfolgenabschätzung.
LPH 3 Entwurfsplanung a) bis g). Besondere Leistungen (optional): Erarbeiten besonderer Darstellungen, Mitwirken bei Beteiligungsverfahren, Teilnahme an Sitzungen im Rahmen der Öffentlichkeit, Planung und Überwachung der Einlagerung von Bauteilen, Erstellen von Rodungs- und Baumfallanträgen.
LPH 4 Genehmigungsplanung a) bis c).
LPH 5 Ausführungsplanung a) bis f).
LPH 6 Vorbereitung der Vergabe a) bis g).
LPH 7 Mitwirkung bei der Vergabe a) bis g).
LPH 8 Objektüberwachung a) bis q).
LPH 9 Objektbetreuung a) bis c).